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Wer entscheidet, wenn ich es selbst einmal nicht kann?

Viele Menschen beschäftigen sich erst spät mit der Frage, wer sie im Ernstfall unterstützen soll. Eine Betreuungsverfügung bietet die Möglichkeit, diesen Wunsch frühzeitig festzuhalten und damit Angehörigen sowie dem Betreuungsgericht wichtige Orientierung zu geben.

Betreuungsverfügung – mitbestimmen, wer Sie unterstützen soll

Kann ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits heute festlegen, welche Person diese Aufgabe übernehmen soll. Sie können auch bestimmen, wer keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden soll.

Das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch bei seiner Entscheidung, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

Eine Alternative zur Vorsorgevollmacht

Nicht jeder möchte einer anderen Person mit einer Vorsorgevollmacht weitreichende Befugnisse übertragen. Manche Menschen wünschen sich zusätzlich die Begleitung und Kontrolle durch das Betreuungsgericht oder haben niemanden, dem sie eine umfassende Vollmacht erteilen möchten.

In diesen Fällen kann eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Alternative sein.

Gerichtliche Kontrolle – Schutz und Verantwortung

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer handeln nicht völlig eigenständig. Sie unterliegen gesetzlichen Vorgaben und der Kontrolle des Betreuungsgerichts.

Dies kann Schutz und Sicherheit bieten. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass die betreuende Person nicht immer frei entscheiden kann. Für bestimmte Angelegenheiten sind Genehmigungen des Gerichts erforderlich. Zudem müssen Betreuer ihre Tätigkeit dokumentieren und gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen.

Viele Angehörige erleben die gerichtliche Begleitung als hilfreich und entlastend. Andere empfinden die zusätzlichen Vorgaben und Formalitäten als belastend.

Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge auseinanderzusetzen und eine Lösung zu wählen, die zur eigenen Lebenssituation passt.

Persönliche Wünsche festhalten

In einer Betreuungsverfügung können Sie auch persönliche Wünsche festhalten, zum Beispiel dazu, wo und wie Sie leben möchten, welche Vorstellungen Ihnen bei Pflege und Versorgung wichtig sind oder was bei Entscheidungen besonders berücksichtigt werden soll.

Wo bewahre ich eine Betreuungsverfügung auf?

Wichtig ist, dass die Betreuungsverfügung im Ernstfall gefunden wird. Die Personen, die Sie benannt haben, sollten deshalb wissen, dass die Verfügung existiert und wo sie aufbewahrt wird.

Auch eine Betreuungsverfügung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.