Vorsorgevollmacht – selbst bestimmen, wer für Sie handelt
Solange ein Mensch seinen Willen frei bilden und auch äußern kann, ist allein dieser Wille maßgeblich. Man ist in der Lage, für sich selbst alle Entscheidungen zu treffen.
Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, zum Beispiel infolge einer psychischen Erkrankung, Demenz, oder weil man geistig oder körperlich so beeinträchtigt ist, dass man seinen Willen nicht mehr (einsichtsfähig) bilden und/oder äußern kann, braucht es einen anderen Menschen, der dies für einen übernimmt.
Eine Vorsorgevollmacht kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn man sich bereits früher Unterstützung oder Entlastung durch einen vertrauten Menschen wünscht.
In beiden Fällen lautet die zentrale Frage:
Wer soll für mich stellvertretend in meinem Sinne entscheiden und handeln, wenn ich es eines Tages selbst nicht mehr kann?
Dies vorab, also vorsorglich selbst zu bestimmen, ist Inhalt einer Vorsorgevollmacht.
Denn auch Ehepartner oder nahe Angehörige dürfen nicht automatisch alles für einen anderen Menschen entscheiden.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten und in Ihrem Sinne handeln soll.
Vorsorgevollmacht – ab 18 Jahren wichtig
Viele denken, eine Vorsorgevollmacht wird erst im Alter relevant.
Aber bereits ab dem 18. Geburtstag ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht zu beschäftigen.
Denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden jederzeit treffen – völlig unabhängig davon, ob man alt oder jung ist.
Umso wichtiger ist es daher, möglichst frühzeitig zu regeln, wer einen vertreten darf, um dann in Ihrem Sinne für Sie handeln zu können.
Verheiratet – und trotzdem nicht automatisch vertretungsbefugt
Viele gehen davon aus:
„Ich bin verheiratet, mein Partner kann das dann für mich regeln.“
Seit 2023 gibt es zwar das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht. Das bedeutet, dass Ehepartner sich in einer akuten Situation vorübergehend in medizinischen Fragen vertreten dürfen. Dies gilt allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen, nur für gesundheitliche Entscheidungen und auch nur für eine begrenzte Zeit.
Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nicht für viele andere Bereiche, wie zum Beispiel für:
- Bankgeschäfte
- Verträge
- Behördenangelegenheiten
Das bedeutet: Hier darf Ihr Ehepartner ohne Vorsorgebevollmächtigung nicht automatisch für Sie handeln.
Deshalb ist es sinnvoll, vorab in einer Vorsorgevollmacht festzulegen, wer Sie in all diesen Bereichen vertreten darf.
Wenn nichts geregelt ist: gesetzliche Betreuung
Kann ein Mensch seine Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst regeln UND liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt.
Dies kann, muss aber nicht ein Angehöriger sein. Viele sind überrascht, dass ein Angehöriger als gesetzlicher Betreuer nicht immer frei entscheiden kann. Vom Gericht eingesetzte Betreuer sind an rechtliche Vorgaben gebunden und unterstehen gerichtlicher Kontrolle.
Bestimmte Entscheidungen müssen begründet und genehmigt werden. Zum Beispiel sind für größere finanzielle Entscheidungen, Klinikaufenthalte oder bei Fragen des Wohnortes (z. B. Umzug in ein Pflegeheim) vorab die Erlaubnis des Gerichts einzuholen. Auch der Verkauf einer Immobilie ist nur mit vorheriger gerichtlicher Genehmigung möglich und mit entsprechendem Aufwand verbunden.
Eine Vorsorgevollmacht kann genau das vermeiden:
Sie bestimmen selbst, welche vertrauensvolle Person Sie in welchen Bereichen vertreten soll – und nicht das Gericht.
Was mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden kann
Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihre Vertrauensperson in verschiedenen Bereichen für Sie handeln, zum Beispiel:
- gesundheitliche Entscheidungen treffen
- finanzielle Angelegenheiten regeln
- Sie bei Behörden und Versicherungen vertreten
- den Alltag organisieren, Ihre Post erledigen
- Verträge über Ihren Aufenthaltsort schließen (z. B. Pflegeheim)
Für welche Bereiche Sie Vollmacht erteilen, entscheiden Sie.
Eine Frage des Vertrauens
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll.
Das kann zum Beispiel sein:
- Ihr Partner oder Ihre Partnerin
- ein Familienmitglied
- eine andere vertraute Person
Wichtig ist, dass Sie dieser Person wirklich vertrauen und Sie ihr die Vertretungstätigkeit auch zutrauen.
Denn eine Vorsorgevollmacht bedeutet:
Sie geben einen Teil der Verantwortung aus der Hand – im Vertrauen, dass die bevollmächtigte Person dann für Sie in Ihrem Sinne handelt.
Gleichzeitig gilt:
Wenn ein solches Vertrauen nicht sicher vorhanden ist, kann es auch sinnvoll sein, auf eine Vorsorgevollmacht zu verzichten.
Denn eine bevollmächtigte Person handelt eigenständig und wird – anders als ein gesetzlicher Betreuer – nicht regelmäßig durch das Gericht kontrolliert.
In manchen Situationen kann eine gesetzliche Betreuung deshalb auch Schutz und Sicherheit geben, weil Entscheidungen überprüft und begleitet werden.
Eine oder mehrere bevollmächtigte Personen?
Miteinander sprechen
Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen.
Es ist möglich, die Aufgaben aufzuteilen.
Zum Beispiel kann eine Person die finanziellen Angelegenheiten übernehmen, während eine andere sich um gesundheitliche Fragen kümmert.
Das kann die Bevollmächtigten entlasten und oft sinnvoll sein.
Wichtig dabei ist, die Zuständigkeiten klar zu regeln.
Wenn mehrere Personen gemeinsam für alles zuständig sind, kann es manchmal zu Schwierigkeiten kommen.
Beispielsweise wenn alle gemeinsam unterschreiben müssen, aber eine Person gerade nicht erreichbar ist oder wenn Uneinigkeit zwischen den Bevollmächtigten besteht, welche Entscheidung Ihrem Willen entspricht.
Das kann Entscheidungen verzögern und im Ernstfall handlungsunfähig machen.
Eine Vorsorgevollmacht ist mehr als ein Formular.
Die Person, die Sie bevollmächtigen, trifft im Ernstfall Entscheidungen für Sie. Oft in Situationen, die plötzlich eintreten und unter Zeitdruck zu treffen sind.
Umso wichtiger ist es, dass Sie davor gemeinsam darüber sprechen. Dann kann der Bevollmächtigte sich an dem orientieren, was besprochen wurde und in Ihrem Sinne Entscheidungen für Sie treffen.
Was ist Ihnen wichtig?
Haben Sie besondere Wünsche?
Welche Entscheidungen sollen getroffen werden?
Gibt es Dinge, die Sie auf keinen Fall möchten?
Wenn diese Fragen vorher geklärt sind, gibt das Sicherheit.
Ihnen als Vollmachtgeber – und dem Bevollmächtigten.
Wo bewahre ich eine Vorsorgevollmacht auf?
Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann hilfreich, wenn sie im Ernstfall auch zur Hand ist.
Deshalb ist es wichtig, gut zu überlegen, wo sie aufbewahrt wird.
Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- zuhause an einem gut auffindbaren Ort
- beim Bevollmächtigten selbst
- als Kopie bei einer weiteren vertrauten Person
Vor allem ist wichtig:
Die Person, die Sie bevollmächtigen, sollte wissen, dass es die Vollmacht gibt – und wo sie zu finden ist.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Vollmacht direkt auszuhändigen. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, die Vollmacht zunächst selbst aufzubewahren und nur den Aufbewahrungsort mitzuteilen.
Eine Vorsorgevollmacht sollte zudem regelmäßig überprüft werden.
Zum Beispiel dann, wenn sich Lebenssituationen oder Beziehungen verändern.
Auch ein Umzug, eine Trennung oder neue familiäre Situationen können ein Anlass sein, die Vollmacht noch einmal anzuschauen und ggf. zu ändern.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
So kann im Ernstfall schnell festgestellt werden, dass eine Vollmacht vorliegt und wer bevollmächtigt ist.
Vorsorgevollmacht zum Download
Bitte beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht sollte gut überlegt und möglichst gemeinsam mit der bevollmächtigten Person besprochen werden.
Diese Vorlage der Kanzlei Putz & Kollegen:
- zeigt, welche Bereiche geregelt werden können
- hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen
- gibt Ihnen eine klare Orientierung
Viele Vorsorgevollmachten lassen sich gut selbst ausfüllen.
Bei größeren Vermögenswerten, Immobilien oder komplizierten familiären Situationen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen:
- Beratung zur Vorsorgevollmacht
- Unterstützung beim Ausfüllen
- Raum für Fragen und Unsicherheiten
Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei.
Wir ersetzen keine rechtliche Beratung, unterstützen aber dabei, die Unterlagen besser zu verstehen und persönliche Fragen zu klären.
Fragen oder Beratung zur Vorsorgevollmacht
✆ Telefon: 0 8131 / 298 100 6
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